BFH - Beschluß vom 30.06.2000
V B 20/00; V B 21/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ; UStG § 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 71

nternehmereigenschaft von Auslieferungsfahrern

BFH, Beschluß vom 30.06.2000 - Aktenzeichen V B 20/00; V B 21/00

DRsp Nr. 2000/7391

nternehmereigenschaft von Auslieferungsfahrern

1. Die Frage, ob Auslieferungsfahrer selbständig i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG 1980/1993 sind, ist nicht nach Berufsgruppen zu entscheiden, sondern danach, ob die jeweilige berufliche Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend Merkmale für eine Selbständigkeit aufweist. 2. Der Hinweis, der BFH habe noch kein Grundsatzurteil für Auslieferungsfahrer gefällt, ist nicht ausreichend, eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ; UStG § 2 ;

Gründe:

1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) schloss am 17. Februar 1993 mit einem Zeitungsverlag einen "Auslieferungsvertrag". Danach übernahm er als selbständiger Kleinspediteur i.S. von § 425 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) die Auslieferung von Zeitungen an Zusteller. Der Vertrag wurde am 8. August 1995 erneuert. Über seine Leistungen rechnete er mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer ab.