I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine zum Zweck der Befrachtung und Anmietung von Binnenschiffen in Luxemburg gegründete GmbH. Als Sitz der Gesellschaft war die Anschrift einer Steuerberatungsgesellschaft in X (Luxemburg) angegeben worden, die auch für eine Vielzahl anderer Firmen bestand.
Für die Klägerin waren Frau H und ihr Sohn C gesamtvertretungsberechtigt. Frau H, die in Deutschland wohnte, wickelte die Geschäfte dadurch ab, dass sie einmal monatlich in Luxemburg die Lohnabrechnungen und Gutschriften kontrollierte und Geschäftspartner anrief.
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