BFH - Beschluss vom 26.07.2006
V B 198/05
Normen:
FGO § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 2112
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 13.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 679/05

NZB: USt - Ersetzung des Vorauszahlungsbescheides durch den Jahresbescheid

BFH, Beschluss vom 26.07.2006 - Aktenzeichen V B 198/05

DRsp Nr. 2006/23507

NZB: USt - Ersetzung des Vorauszahlungsbescheides durch den Jahresbescheid

1. USt-Vorauszahlungsbescheide verlieren durch den USt-Jahresbescheid ihre Wirksamkeit; der Jahresbescheid nimmt die Vorauszahlungsbescheide in seinem Regelungsgehalt auf.2. Wird während des Verfahrens über eine zulässige Beschwerde der angefochtene Vorauszahlungsbescheid ersetzt, wird dieser Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

FGO § 68 ;

Gründe: