I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war von 1993 bis 1996 als Zweiter Vorsitzender und ab 1997 als Erster Vorsitzender im Vorstand des Fahrlehrerverbandes X e.V. Der Vorstand, der für die Dauer von vier Jahren gewählt wird und aus drei Mitgliedern besteht, führt die Verwaltung des Verbandes. Er beruft die Mitgliederversammlung ein, die mindestens einmal im Jahr stattzufinden hat. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt hierbei die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes, darüber hinaus führt er die laufenden Geschäfte des Verbandes.
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