OFD Rheinland - Verfügung vom 17.02.2012
S 3229 - 2002 - St 242 (Rhld)

OFD Rheinland - Verfügung vom 17.02.2012 (S 3229 - 2002 - St 242 (Rhld)) - DRsp Nr. 2012/80330

OFD Rheinland, Verfügung vom 17.02.2012 - Aktenzeichen S 3229 - 2002 - St 242 (Rhld)

DRsp Nr. 2012/80330

Gemischte Schenkungen ab 1.1.2009/Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen gemäß § 16 BewG hier: Grundstücksübertragung unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts mit Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes (§ 198 BewG)

I. Vorbehaltsnießbrauch

Wird ein Grundstück unter Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs zu Gunsten des Schenkers übertragen, so kann der Steuerpflichtige zum Zwecke der Ermittlung und Feststellung des Steuerwerts des übertragenen Grundstücks (§ 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG) nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, welcher die Belastung aus dem Nutzungsrecht bereits wertmindernd berücksichtigt (sog. „Nettobetrachtung”). In diesem Fall ist bei der Schenkungsteuerveranlagung die Verpflichtung aus dem Nutzungsrecht gemäß § 10 Abs. 6 S. 6 ErbStG nicht mehr abzugsfähig. Eine eigenständige Bewertung des Nutzungsrechts gemäß der §§ 14 - 16 BewG ist nicht erforderlich.

II. Zuwendungsnießbrauch