OLG Bamberg, vom 03.06.1981 - Aktenzeichen 2 UF 63/81
DRsp Nr. 1994/8187
Kosten der Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte sind in der Regel von dem naturalunterhaltspflichtigen, sorgeberechtigten Elternteil allein aufzubringen. Eine Ausnahme ist allenfalls dann denkbar, wenn für die Betreuung in der Einrichtung pädagogische Gründe sprechen.
Ebenso für die Unterbringung in einem Kinderhort: OLG Frankfurt/M., FamRZ 1980, 183; beide Entscheidungen betreffen Situationen, in welchen der personensorgeberechtigte Elternteil nicht auf die Erwerbstätigkeit angewiesen war.