OLG Düsseldorf, vom 30.05.1988 - Aktenzeichen 4 UF 42/88
DRsp Nr. 1994/9090
Der Kindeswille kann dann den Ausschlag geben für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil, wenn bei beiden Elternteilen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind.