OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.03.1993 (3 U 52/92) - DRsp Nr. 1994/8792
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1993 - Aktenzeichen 3 U 52/92
DRsp Nr. 1994/8792
»Mit der Vaterschaftsfeststellungsklage eines ausländischen (hier: polnischen) Kindes kann ein Anspruch auf Unterhalt auch in der Form des Regelunterhalts nicht zulässigerweise verbunden werden, wenn das anzuwendende ausländische Unterhaltsrecht ein dem deutschen Regelunterhalt entsprechendes System nicht kennt.«