OLG Frankfurt/Main, vom 10.03.1980 - Aktenzeichen 1 UF 246/79
DRsp Nr. 1994/9918
Fällt in den Zugewinn ein Hausgrundstück, so ist sein Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken in der Fassung vom 15.8.1972 zu schätzen.Im Falle eines Mietshauses kommt das Ertragswertverfahren in Betracht, dessen Ergebnis allerdings »kritisch« zu würdigen ist.