OLG Frankfurt/Main, vom 10.04.1987 - Aktenzeichen 1 UF 257/86
DRsp Nr. 1992/8333
Mögliche Befreiung des Vaters von der Unterhaltspflicht wegen Leistungsunfähigkeit für den Fall, daß er sein Arbeitsverhältnis kündigt, um seine Chancen im Sorgerechtsverfahren zu verbessern.