OLG Frankfurt/Main, vom 26.03.1984 - Aktenzeichen 5 UF 172/83
DRsp Nr. 1994/9827
Die Frage nach dem Bestehen einer erheblichen Gefährdung der künftigen Ausgleichsforderung (§ 1386 Abs. 2BGB) beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über die Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.