OLG Koblenz, vom 03.10.1987 - Aktenzeichen 13 WF 596/84
DRsp Nr. 1994/11758
Hat ein Ehegatte die Scheidung beantragt, ist jedoch klar ersichtlich, daß der andere Ehegatte keinen Zugewinn erzielt hat, dann kann er von ihm keine Auskunft über sein Endvermögen verlangen.