OLG Koblenz - Beschluß vom 24.11.1981 (12 W 505/81) - DRsp Nr. 1994/11869
OLG Koblenz, Beschluß vom 24.11.1981 - Aktenzeichen 12 W 505/81
DRsp Nr. 1994/11869
Gegen einen Dritten, der den Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten verschuldet hat, besteht kein Anspruch auf Beitragsentrichtung. Dieser ist nur gegenüber dem Erben des Verstorbenen gegeben. Eine entsprechende Anwendung der Ausnahmevorschriften der §§ 10 Abs. 2StVG und 844 Abs. 2BGB über den Ersatz von Unterhalt kommt nicht in Betracht; denn der Gesetzgeber hätte, wenn er diese Rechtsfolge gewollt hätte, sie bei der Schaffung von § 1587eBGB ausdrücklich bestimmen können.