BFH, Urteil vom 02.04.1998 - Aktenzeichen V R 34/97
DRsp Nr. 1998/16992
Option bei Grundstückslieferung
»1. Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, daß eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird.2. Auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung kann nach Bestandskraft der Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum der Lieferung nicht mehr durch Ausgabe einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verzichtet werden.«