BFH - Urteil vom 23.04.1998
V R 64/96
Normen:
UStG (1980/1991) § 24 Abs. 1, 4;
Fundstellen:
BB 1998, 1522
BFH/NV 1998, 1186
BFHE 1857, 321
BStBl II 1998, 494
DB 1998, 1648
DStZ 1998, 845
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG (EFG 1997, 185),

Option nach § 24 Abs. 4 UStG bei Teilbetrieben

BFH, Urteil vom 23.04.1998 - Aktenzeichen V R 64/96

DRsp Nr. 1998/16464

Option nach § 24 Abs. 4 UStG bei Teilbetrieben

»Die Erklärung eines Unternehmers gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG 1980/1991, daß seine im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert werden sollen, erfaßt alle Umsätze dieser Art, unabhängig davon, wieviele Teilbetriebe i.S. des Ertragsteuerrechts der Unternehmer hat.«

Normenkette:

UStG (1980/1991) § 24 Abs. 1, 4;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) --ein Tierarzt-- betreibt eine Tierarztpraxis mit gewerblicher Abgabe von Tierarzneimittelfutter, zusätzlich seit 1983 eine landwirtschaftliche Schweinemast in N und seit 1. Mai 1987 eine landwirtschaftliche Ferkelaufzucht in L. Die beiden landwirtschaftlichen Betriebe liegen 37 km voneinander entfernt. Die Arbeiten in beiden Betrieben führen Arbeitnehmer aus. Buchführung und Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sind für beide Betriebe getrennt.