I.
Im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagungen für die Jahre 1995 bis 1997 einer Grundstücksgemeinschaft, die Atelier- und Ausstellungsräume an eine Galeristin (in den streitigen Veranlagungszeiträumen Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz - UStG -) vermietet, ist der Vorsteuerabzug hinsichtlich der auf die Galerieräume entfallenden Baukosten streitig.
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