Streitig ist, ob die Umsätze der Klägerin aus den im Ausland (Paris und New York) abgeschlossenen Partnerschaftsvermittlungsverträgen im Inland ausgeführt wurden und daher steuerbar sind.
Die Klägerin betreibt eine internationale Partnervermittlungsagentur. Mit dem Serviceunternehmen A hat sie am 6.11.1996 und mit B am 20.09.1996 Dienstleistungsverträge abgeschlossen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|