FG Münster - Urteil vom 03.07.2012
15 K 2581/10 U
Normen:
UStG § 3a Abs 2 Nr 1;

Pauschalreise, Verpflegungsleistung als Nebenleistung zur Unterbringung

FG Münster, Urteil vom 03.07.2012 - Aktenzeichen 15 K 2581/10 U

DRsp Nr. 2013/7538

Pauschalreise, Verpflegungsleistung als Nebenleistung zur Unterbringung

Die von einem Reiseveranstalter an einen anderen Unternehmer im Rahmen eines Pauschalreisepakets in einem Hotel des innergemeinschaftlichen Auslands erbrachten Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zu den im Inland nicht steuerbaren Unterbringungsleistungen.

Normenkette:

UStG § 3a Abs 2 Nr 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die in den Streitjahren 2003 bis 2007 von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen neben der Unterbringung erbrachte Verpflegung eine steuerbare Leistung darstellt, wenn das im Rahmen des Pauschalreisepakets vom Reiseveranstalter eingesetzte Hotel im innergemeinschaftlichen Ausland gelegen ist.