Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Steuerberater S berät drei Mandanten hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland:
Unternehmer N mit Firmensitz in den Niederlanden |
Privatperson P mit Wohnsitz in der Schweiz |
Privatperson K mit Wohnsitz in Frankreich |
Die sonstige Leistung des S ist als Beratungsleistung eines Steuerberaters in § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG enthalten.
Die an den Mandanten N erbrachte Leistung erfolgt gem. § 3a Abs. 2 UStG in den Niederlanden, denn hier hat der Leistungsempfänger N als Unternehmer seinen Firmensitz.
Die an den Mandanten P erbrachte Beratung wird an einen Nichtunternehmer in einem Drittstaat erbracht. Ort der Beratungsleistung ist somit der Wohnsitz des Mandanten P in der Schweiz.
Die Beratungsleistung an K, einen Nichtunternehmer in Frankreich, also innerhalb der EU, ist nicht nach § 3a Abs. 4 UStG, sondern nach § 3a Abs. 1 UStG zu bestimmen und liegt am Unternehmenssitz des S in Deutschland.
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