Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Steuerberater S berät drei Mandanten hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland:

Unternehmer N mit Firmensitz in den Niederlanden

Privatperson P mit Wohnsitz in der Schweiz

Privatperson K mit Wohnsitz in Frankreich

Die sonstige Leistung des S ist als Beratungsleistung eines Steuerberaters in § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG enthalten.

Die an den Mandanten N erbrachte Leistung erfolgt gem. § 3a Abs. 2 UStG in den Niederlanden, denn hier hat der Leistungsempfänger N als Unternehmer seinen Firmensitz.

Die an den Mandanten P erbrachte Beratung wird an einen Nichtunternehmer in einem Drittstaat erbracht. Ort der Beratungsleistung ist somit der Wohnsitz des Mandanten P in der Schweiz.

Die Beratungsleistung an K, einen Nichtunternehmer in Frankreich, also innerhalb der EU, ist nicht nach § 3a Abs. 4 UStG, sondern nach § 3a Abs. 1 UStG zu bestimmen und liegt am Unternehmenssitz des S in Deutschland.