Problem

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

§ 27b UStG ist durch das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzung bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz) in das UStG eingefügt worden. Die Änderung ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Die Vorschrift soll es der Finanzverwaltung außerhalb einer Außenprüfung ermöglichen, umsatzsteuerliche Sachverhalte zu ermitteln. Eine Umsatzsteuernachschau kann durch das zuständige Finanzamt ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Die Behörde soll sich dabei auf punktuelle Sachverhalte beschränken, für die keine umfangreiche Außenprüfung erforderlich ist. Die Umsatzsteuernachschau wird i.d.R. bei Auskunftsersuchen oder bei Vorliegen von Kontrollmaterial zur Prüfung des Vorsteuerabzugs durchgeführt. Die Aufzählung ist jedoch nicht vollzählig.