Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

U hat gerade sein Unternehmen im Januar 2023 neu gegründet. Im April 2023 erscheint auf seinem Firmengrundstück ein Mitarbeiter des zuständigen Finanzamts. Der Mitarbeiter begehrt die Einsicht in die Geschäftsunterlagen.

Gerade bei neu gegründeten Unternehmungen macht die Finanzverwaltung Gebrauch vom Mittel der Nachschau. Diese kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Das Finanzamt soll sich auf die punktuelle Prüfung von Sachverhalten beschränken. Zur ausgedehnten Prüfung ist nach wie vor die Umsatzsteuersonderprüfung als Außenprüfung vorgesehen.