Problem

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Entscheidend im System der Netto-Allphasen-Umsatzsteuer ist die Neutralität der Umsatzsteuer für den Unternehmer. Denn wirtschaftlich betrachtet soll der Endverbraucher mit der Steuer belastet werden. Die steuerliche Neutralität wird dadurch erreicht, dass der Unternehmer die Vorsteuerbeträge von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen kann. Sofern die Vorsteuerbeträge die abzuführenden Umsatzsteuerbeträge übersteigen oder noch gar keine Ausgangsumsätze getätigt worden sind, werden die Vorsteuerbeträge durch das Finanzamt nach Prüfung ausgezahlt (sog. Vorsteuerüberhänge).

Wegen der Abziehbarkeit der Vorsteuerbeträge und wegen der Möglichkeit, auch die Vorsteuerbeträge bei Überhängen erstattet zu bekommen, handelt es sich beim Vorsteuerabzug um einen sehr sensiblen Bereich, der durch die Finanzbehörden sehr genau geprüft wird. Die Wirkung der Vorsteuer im Hinblick auf Erstattungen oder Minderung von Zahllasten bei der Umsatzsteuer macht diesen Bereich zu einem sehr missbrauchsanfälligen Bereich. Der Missbrauch besteht dabei i.d.R. in der Geltendmachung von nicht berechtigten Vorsteuerbeträgen.

Im Rahmen der Vorsteuererstattung bzw. Abziehbarkeit gibt es darüber hinaus viele Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere die Option, bei ausreichend großer Nutzung im unternehmerischen Bereich einen Gegenstand zu 100 % dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und eine evtl. private Mitnutzung über die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe vorzunehmen, schafft viele interessante Gestaltungen. Denn in diesem Fall kann grundsätzlich die gesamte Vorsteuer auf einmal abgezogen werden und verschafft dem Unternehmer damit einen Liquiditäts- oder Finanzierungsvorteil.