FG Niedersachsen - Urteil vom 28.09.2006
16 K 76/05
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1h ; UStG § 4 Nr. 23 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 970
EFG 2007, 1047

Psychotherapeutische Beratung; Betreuung; Ambulant; Stationär; Jugendhilfe; Kinderbetreuung; Problemfamilie; Systematische Gewinnerzielung - Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung und Betreuung von Problemfamilien bleiben bei unmittelbarer Anwendung der 6. EG-Richtlinie steuerfrei

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen 16 K 76/05

DRsp Nr. 2007/7416

Psychotherapeutische Beratung; Betreuung; Ambulant; Stationär; Jugendhilfe; Kinderbetreuung; Problemfamilie; Systematische Gewinnerzielung - Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung und Betreuung von Problemfamilien bleiben bei unmittelbarer Anwendung der 6. EG-Richtlinie steuerfrei

1. Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung/Betreuung von Problemfamilien nach Art. 13A Abs. 1h und i 6. EG-Richtlinie sind steuerfrei. 2. Art. 13 Teil A Abs. 1h 6. EG-Richtlinie zählt die steuerfreien Tätigkeiten inhaltlich hinreichend genau auf; die Vorschrift ist jedoch unzureichend in nationales Recht transformiert worden. 3. Die Mitgliedsstaaten befreien die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere vom betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Stellen von der Umsatzsteuer.

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1h ; UStG § 4 Nr. 23 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob die Umsätze, die der Kläger mit seinem "lebensweltorientierten Familienkrisendienst" erzielt, umsatzsteuerfrei sind.