1. Der Umsatzsteuerbescheid für 2005 vom 29.08.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.02.2007, geändert durch Umsatzsteuerbescheid für 2005 vom 23.06.2009, wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 74.121,60 EUR herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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