Die Klägerin erhält seit dem 1. Juni 2006 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Rentenbescheid vom 18. Januar 2006. Die Rentenbeträge für die Zeit ab dem 1. Juli 2004 wurden ihr erst im Jahr 2006 ausbezahlt. Von der in 2006 insgesamt gezahlten Rente von 35.489 EUR entfielen 20.804 EUR auf die Nachzahlung für 2004 und 2005.
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