FG Köln - Urteil vom 05.08.2014
11 K 654/09
Normen:
AO § 75; UStG § 2 Abs 1;

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines Unternehmens in Form eines vermieteten Grundstücks

FG Köln, Urteil vom 05.08.2014 - Aktenzeichen 11 K 654/09

DRsp Nr. 2014/17686

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines Unternehmens in Form eines vermieteten Grundstücks

Der Haftungstatbestand des § 75 AO orientiert sich am Unternehmensbegriff des § 2 Abs. 1 UStG. Vermieter und Verpächter sind umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer anzusehen, wenn sie fortgesetzt den Gebrauch von beweglichen oder unbeweglichen Sachen einem Dritten gegen Entgelt überlassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Einkünfte des Vermieters einkommensteuerlich als Gewinn aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus V+V anzusehen sind und ob das Unternehmen besondere Einrichtungen aufweist. Diese umsatzsteuerrechtliche Betrachtungsweise ist auch für die Auslegung des § 75 AO maßgebend. Vor diesem Hintergrund sind der Erwerb eines Grundstück in Kenntnis der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung bzw. Verpachtung und der Eintritt in die bestehenden Miet- bzw. Pachtverhältnisse als Erwerb eines Unternehmens i.S.d. § 75 AO und nicht als Übergang einer bloßen Vermögenssubstanz zu werten.

Normenkette:

AO § 75; UStG § 2 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuer 2005.