I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 157 Wohnungen bestehenden Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 18.5.1999 beschlossen die Wohnungseigentümer zu TOP 3.5 mehrheitlich:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau von Warmwasserzählern als Ersatz für die Warmwasserkostenverteiler durchführen zu lassen. Die Kosten in Höhe von ca. DM 150,-- pro Zähler zuzüglich Mehrwertsteuer sollen pro Stück und Wohnung abgerechnet werden.
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