FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 29.01.2019
4 V 135/17
Normen:
UStG § 4 Nr. 16; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g);

Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von im Rahmen des Betriebs einer Seniorenwohnanlage auf Basis verschiedener Verträge erbrachten Leistungen; Verletzung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität im Rahmen der Umsetzung der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.01.2019 - Aktenzeichen 4 V 135/17

DRsp Nr. 2019/2809

Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von im Rahmen des Betriebs einer Seniorenwohnanlage auf Basis verschiedener Verträge erbrachten Leistungen; Verletzung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität im Rahmen der Umsetzung der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Stichwort: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei Leistungen, welche im Rahmen des Betriebs einer Seniorenwohnanlage auf Basis verschiedener Verträge erbracht werden. Trennung der verschiedenen Leistungen (Wohnraumüberlassung / Betreuungsleistung / sonstige Zusatzleistungen) und separate steuerliche Beurteilung; Ausführung zu § 4 Nr. 16 UStG in seiner ab 2009 geltenden Fassung sowie zur übergangsweisen Anwendung der vorherigen Fassung und zur Anwendung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in der Zeit vor 2009, in der Zeit ab 2009 und in der Zeit ab 2009 unter Berücksichtigung der übergangsweisen Anwendbarkeit der alten Rechtslage.

Tenor

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2009 vom 13. Oktober 2016 wird bis einen Monat nach Zustellung einer Einspruchsentscheidung ausgesetzt.

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2010 vom 13. Oktober 2016 wird bis einen Monat nach Zustellung einer Einspruchsentscheidung in Höhe der Differenz der festgesetzten Steuer (23.026,33 EUR) und einer Steuer von 13.124 EUR, also in Höhe von 9.902,33 EUR, ausgesetzt.