Streitig ist, ob die Klägerin bestimmte Beförderungsstrecken zutreffend dem ermäßigten Steuersatz gem. §
Die Klägerin ist eine mit Vertrag vom 21.05.1984 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens sind alle Arten gewerbsmäßiger Beförderung von Personen sowie der Betrieb einer Tankstelle und einer Werkstatt. Schwerpunkt des Unternehmens ist die Beförderung behinderter Kinder zu Kindertagesstätten und Schulen im Auftrag sozialer Einrichtungen.
Im Rahmen einer 2002 für die Jahre 1997 bis 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Klägerin auch für Beförderungsstrecken, die sich über mehrere Gemeinden erstreckten und über 50 km betrugen, den ermäßigten Steuersatz gemäß §
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