FG Thüringen - Urteil vom 15.03.2012
1 K 386/11
Normen:
UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 1; UStG § 2 Abs. 3; AO § 85; BGB § 242;

Regelsteuersatz für Eintrittsgelder eines Schaubergwerks ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder eines Heilstollens keine Bindungswirkung einer Telefonauskunft eines Finanzamtsmitarbeiters für ein Vorjahr

FG Thüringen, Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen 1 K 386/11

DRsp Nr. 2014/11702

Regelsteuersatz für Eintrittsgelder eines Schaubergwerks ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder eines „Heilstollens” keine Bindungswirkung einer Telefonauskunft eines Finanzamtsmitarbeiters für ein Vorjahr

1. Eine vom FA telefonisch erteilte, materiell unrichtige Auskunft für ein Vorjahr zum Umsatzsteuersatz für die Umsätze eines Schaubergwerk bindet die Verwaltung nicht nach Treu und Glauben für spätere Jahre.