Streitig ist die Zuordnung eines Neubaus zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen und in Verbindung damit der Umfang des Vorsteuerabzuges aus den entstandenen Bauaufwendungen.
Die Klägerin, die bisher nicht unternehmerisch tätig war, ist Alleineigentümerin des Grundstücks, X, ... weg, auf dem sie im Jahr 2000 ein Einfamilienhaus mit Büroräumen im Hanggeschoss errichtete. Der Bauantrag war bei der Gemeinde X am 21. Mai 1999 eingegangen. Mit den Baumaßnahmen wurde im Juni 2000 begonnen. Die Wohnräume im Erdgeschoss und Dachgeschoss wurden am 14.11.2000 bezogen, mehrere Räume im Untergeschoss mit einer Gesamtfläche von 49,704 qm = 19,40 v.H. der Gesamtfläche am 01.07.2001 an das Architekturbüro B vermietet.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|