Die vom Steuerpflichtigen vorgenommene Verteilung der Vorsteuerbeträge auf Bauleistungen bei der Herstellung eines Gebäudes nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen ist eine sachgerechte Schätzungsmethode im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG.