FG Köln - Urteil vom 08.03.2016
2 K 1592/15
Normen:
AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a; UStG § 18 Abs. 9;

Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten Antrages auf Vorsteuervergütung

FG Köln, Urteil vom 08.03.2016 - Aktenzeichen 2 K 1592/15

DRsp Nr. 2016/10732

Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten Antrages auf Vorsteuervergütung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 113.136 € festgesetzt.

Normenkette:

AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a; UStG § 18 Abs. 9;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob es der sachlichen Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten Antrages auf Vorsteuervergütung entgegensteht, dass über einen ersten Antrag bereits durch bestandskräftigen Bescheid entschieden wurde.

Die Klägerin ist ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen.

Am 1. Februar 2012 (Posteingangsdatum) stellte die Klägerin beim Beklagten über das britische Inlandsportal einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern im Rahmen des besonderen Verfahrens nach § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. UStDV für den Vergütungszeitraum 10-12/2011 i.H.v. 113.136,42 €. Dem Antrag waren nicht die eingescannten Originalrechnungen beigefügt.

Der Beklagte lehnte den Vorsteuervergütungsantrag mit Bescheid vom 21. Mai 2012 ab. Es ist streitig, ob der Klägerin zuvor das Hinweisschreiben des Beklagten vom 27. März 2012 zugegangen ist.

1.) 2.)