FG Köln - Urteil vom 08.03.2016
2 K 794/13
Normen:
AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a; UStG § 18 Abs. 9;

Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten Antrages auf Vorsteuervergütung

FG Köln, Urteil vom 08.03.2016 - Aktenzeichen 2 K 794/13

DRsp Nr. 2016/10733

Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten Antrages auf Vorsteuervergütung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 113.136 € festgesetzt.

Normenkette:

AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a; UStG § 18 Abs. 9;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin ein Vorsteuervergütungsanspruch zusteht oder ob dem der Ablauf der Einspruchsfrist entgegensteht.

Die Klägerin ist ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen.

Am 1. Februar 2012 (Posteingangsdatum) stellte sie beim Beklagten über das britische Inlandsportal einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern im Rahmen des besonderen Verfahrens nach § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. UStDV für den Vergütungszeitraum 10-12/2011 i.H.v. 113.136,42 €. Dem Antrag waren nicht die eingescannten Originalrechnungen beigefügt.

Mit E-Mail vom 27. März 2012 bat der Beklagte die Klägerin unter Nutzung der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse "A@...com", die eingescannten Originalrechnungen als PDF-Dokument einzureichen.

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