FG Köln - Urteil vom 12.11.2008
11 K 4587/07
Normen:
UStG § 10 Abs. 1 Satz 1; BGB a.F. § 634; BGB a.F. § 635; UStG § 17 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 520

Schadenersatzzahlung aufgrund Schlechtleistung

FG Köln, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 11 K 4587/07

DRsp Nr. 2009/4834

Schadenersatzzahlung aufgrund Schlechtleistung

Hat ein Besteller die geschuldete Vergütung zunächst in voller Höhe gezahlt und erst danach aufgrund aufgetretener Mängel von dem leistenden Unternehmer Schadensersatz verlangt, führt die Schadenersatzzahlung zu einer Minderung des Entgelts.

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 1 Satz 1; BGB a.F. § 634; BGB a.F. § 635; UStG § 17 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein von der Klägerin im Streitjahr vereinnahmter Geldbetrag in Höhe von 153.387,56 EUR (300.000,- DM) als Entgeltminderung zu behandeln ist und gemäß § 17 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu einer Berichtigung abziehbarer Vorsteuerbeträge um 21.156,90 EUR führt.