I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist umsatzsteuerrechtliche Organträgerin u.a. der SN-GmbH, der A-GmbH, die im Streitjahr 1998 umfirmierte in die N-GmbH, und der E-GmbH - alle mit Sitz im Inland. Zum Konzern der Klägerin gehört auch die in ... (Schweiz) ansässige T-AG.
Die SN-GmbH beauftragte die N-GmbH, die Betriebsabteilung "C" in eigenem Namen, aber für Rechnung, im Interesse und auf Risiko der SN-GmbH zu führen. "C" belieferte im Streitjahr ihre "Mitglieder" (Kunden) im Versandhandel mit Schallplatten, CD's, Videokassetten, Büchern und Ähnlichem.
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