I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt in gemieteten Räumen ein sog. Fitness-Studio. Dazu gehört neben einem Fitness- und Kraftmaschinenraum u.a. ein Dampfbad sowie eine "gemischte" Sauna und eine Damensauna mit sanitären Einrichtungen. Grundlage für die Benutzung ist eine schriftliche Vereinbarung, in der der Benutzer sich neben einer sog. Aufnahmegebühr zur Zahlung eines Beitrags für Fitness und/oder eines Beitrags für Sauna verpflichtet. In einer Preisliste für seine Leistungen trennt der Kläger die Monatsbeiträge für Fitness/Gymnastik von denen für Sauna.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|