I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb eine Gastwirtschaft und Fremdenpension, die hauptsächlich mit Schulklassen sowie Kinder- und Jugendgruppen belegt war. Die Schulklassen wurden von Lehrern, die übrigen Kinder- und Jugendgruppen von Pädagogen verschiedener Organisationen (z.B. Lebenshilfe Werkstatt für Behinderte GmbH, Stadtjugendamt E, Caritasverband) betreut. Der Aufenthalt dauerte regelmäßig vier bis fünf Tage. Neben diesen Gruppen nahm der Kläger auch Pensionsgäste auf.
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