BFH - Urteil vom 21.03.2002
V R 27/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1056

Steuerberater; GmbH-Anteile als Honorar

BFH, Urteil vom 21.03.2002 - Aktenzeichen V R 27/01

DRsp Nr. 2002/10064

Steuerberater; GmbH-Anteile als Honorar

Erhält ein Steuerberater, der die USt nach vereinnahmten Entgelten berechnet, für seine Beratungsleistungen ein Honorar in Form von GmbH-Anteilen, sind die Leistungen im Jahr des Erwerbs der GmbH-Anteile zu versteuern.

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren (1980 und 1983 bis 1985) in erster Linie als Gesellschafter-Geschäftsführer der Finanztreuhandgesellschaft A-KG tätig; daneben unterhielt er u.a. eine Kanzlei als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Seit 1974 war er im Rahmen seiner Tätigkeit für die A-KG fast ausschließlich mit der steuerlichen Beratung der Baugesellschaft B-KG befasst. Für die A-KG betreute der Kläger seit 1977 auch den für die B-KG tätigen Immobilienmakler H.

Hintergrund des vorliegenden Verfahrens ist das C-Grundstückskarussell. Es diente dazu, unter Einschaltung der X, die kirchlichen Grundbesitz verwaltete, und des Liegenschaftsamtes der Stadt C, der B-KG geeignetes Baugelände zu verschaffen. Treibende Kraft war dabei H, der maßgebende Bedienstete der Stadt C und der X bestochen hatte.