Streitig ist, ob Bewirtungsumsätze Nebenleistungen zu steuerfreien Theaterleistungen darstellen.
Die Klägerin (Klin.) vermietet Räume für Theateraufführungen an die D. GmbH (GmbH), die zugleich Organgesellschaft in einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Klin. ist. Hauptsächlich in den Vorstellungspausen beliefert die Klin. die Theaterbesucher mit Getränken und Snacks zum Verzehr an Ort und Stelle.
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