BFH - Urteil vom 20.05.2015
XI R 2/13
Normen:
FGO § 118 Abs. 2; UStG § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 5a, § 3 Abs. 6, § 3c; MwStSystRL Art. 32, 33, 34;
Fundstellen:
BFHE 250, 546
BStBl II 2018, 605
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1808/09

Steuerpflicht der Erlöse aus dem Versand von Arzneimitteln durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke

BFH, Urteil vom 20.05.2015 - Aktenzeichen XI R 2/13

DRsp Nr. 2015/18992

Steuerpflicht der Erlöse aus dem Versand von Arzneimitteln durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke

Führt eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Apotheke Arzneimittellieferungen an in Deutschland wohnhafte Privatpersonen aus, können diese Lieferungen nach der sog. Versandhandelsregelung in Deutschland selbst dann steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn die Abnehmer eine formularmäßige Vollmacht zur Beauftragung eines Kurierdienstes zum Transport der bestellten Medikamente in ihrem Namen und für ihre Rechnung erteilt haben.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2012 1 K 1808/09 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 118 Abs. 2; UStG § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 5a, § 3 Abs. 6, § 3c; MwStSystRL Art. 32, 33, 34;

Gründe

I.