Streitig ist die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten.
Die Antragstellerin erzielt Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten. Mit ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung vom 01.02.2007 für das IV. Quartal 2006 unterwarf sie die Umsätze aus Geldspielgeräten der Steuerpflicht (Zahllast: 2.128,17 EUR).
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