Der Antrag wird - soweit das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden ist - abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 23 % und das Finanzamt zu 77 %.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als steuerpflichtige Entgelte anzusehen sind, wenn das Fitnesscenter aufgrund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann.
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