FG Düsseldorf - Urteil vom 16.02.2018
1 K 3780/15 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a;

Steuerpflichtigkeit der Zurverfügungstellung eines Grundstücks an eine Stiftung für Naturschutz gegen eine einmalige Zahlung

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2018 - Aktenzeichen 1 K 3780/15 U

DRsp Nr. 2024/4276

Steuerpflichtigkeit der Zurverfügungstellung eines Grundstücks an eine Stiftung für Naturschutz gegen eine einmalige Zahlung

1. Die entgeltliche Zurverfügungstellung einer größeren Grundstücksfläche an eine Stiftung aufgrund des Flächenüberlassungsvertrags ist grundsätzlich eine steuerbare sonstige Leistung im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. 2. Der Abschluss eines entgeltlichen Flächenüberlassungsvertrags mit einer Stiftung, damit ein von der Stiftung beauftragter Bewirtschafter während der Mietdauer diese Fläche in Extensivgrünland umwandelt und erhält, unterfällt der Umsatzsteuerfreiheit nach dem § 4 Nr. 12a UStG.

Tenor

Der geänderte Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 05.09.2013 und die Einspruchsentscheidung vom 03.11.2015 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Zurverfügungstellung eines ... qm großen Grundstücks für 30 Jahre an eine Stiftung gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts von 24.030,00 EUR zur Nutzung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege steuerpflichtig ist.