1. Die Vollziehung der berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juni 2011 vom 22. September 2011 wird in Höhe von 5.529,– EUR bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Gegenstand der Antragstellerin ist der Erwerb, die Umnutzung und Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke. Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, vermieten, verpachten, verwalten und betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben wahrnehmen. Am 2. November 2010 wurde für den Zeitraum 1. Januar 2011 – 31. Dezember 2013 eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) erteilt.
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