Die Revision ist nicht --wie von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend gemacht-- gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
1.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|