FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.09.2022
7 V 7115/22
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14c Abs. 1;

Streit um die Einordnung als im Ausland ansässiger Unternehmer hinsichtlich der Rechts auf Vorsteuerabzug

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2022 - Aktenzeichen 7 V 7115/22

DRsp Nr. 2022/16145

Streit um die Einordnung als im Ausland ansässiger Unternehmer hinsichtlich der Rechts auf Vorsteuerabzug

Tenor

Die Vollziehung der Bescheide über Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer 2015 bis 2017 vom 23.06.2022 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 01.02.2022 ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 93 % dem Antragsteller und zu 7 % dem Antragsgegner auferlegt.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14c Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsteller ein i.S. des § 13b Umsatzsteuergesetz - UStG - im Ausland ansässiger Unternehmer ist, so dass die Aussteller der ihm erteilten Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer diese nach § 14c Abs. 1 UStG schulden.