FG Köln - Urteil vom 30.04.2003
6 K 5692/01
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2004, 32
DStRE 2003, 1409

Tätigkeit als Geschäftsführer erfolgt nicht unternehmerisch

FG Köln, Urteil vom 30.04.2003 - Aktenzeichen 6 K 5692/01

DRsp Nr. 2003/13988

Tätigkeit als Geschäftsführer erfolgt nicht unternehmerisch

Die Tätigkeit einer natürlichen Person als Geschäftsführer einer GmbH ist in jedem Fall nicht unternehmerisch i.S.d. § 2 UStG, da es am Merkmal der Selbständigkeit fehlt.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen ihres Geschäftsführers M berechtigt ist.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihre Tätigkeit beruht auf den Erfindungen und Patenten von M. Dieser ist ordentlicher C 4 Professor an der Universität E und erzielt dort sein wesentliches Einkommen. Daneben ist er seit vielen Jahren selbständig freiberuflich tätig, und zwar überwiegend als Gutachter und Berater.