FG Hessen - Urteil vom 09.08.2022
1 K 506/20
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a;

Überlassung eines Golfplatzes an einen Golfclub als ein steuerfreier Vermietungsumsatz

FG Hessen, Urteil vom 09.08.2022 - Aktenzeichen 1 K 506/20

DRsp Nr. 2023/13223

Überlassung eines Golfplatzes an einen Golfclub als ein steuerfreier Vermietungsumsatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Überlassung eines Golfplatzes an einen Golfclub einen steuerfreien Vermietungsumsatz darstellt oder die Klägerin selbst Betreiberin der Golfanlage ist und die Überlassung steuerpflichtig ist.

Die Klägerin ist seit ... im Handelsregister des Amtsgerichts A unter ... eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die B, Kommanditistin ist die C als Treuhandkommanditistin, welche die Anteile im eigenen Namen, aber wirtschaftlich für Rechnung der Mitunternehmer, aufgeteilt in ca. X Anteile, hält. Die Mitunternehmer sind ausschließlich ehemalige oder bestehende Mitglieder des Golfclubs (nachfolgend Golfclub).

Der Gründung der Klägerin sowie ihrer unternehmerischen Tätigkeit ging Folgendes voraus: