FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.02.2002
2 K 326/98
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 786

Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung; Umsatzsteuer 1997

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 326/98

DRsp Nr. 2002/5236

Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung; Umsatzsteuer 1997

Werden Schutzrechtsanmeldungen und das Vertrags-Know-how unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des gesamten Kaufpreises übertragen, ist bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung die sonstige Leistung noch nicht erbracht worden. Die vorübergehende unentgeltliche Einräumung eines Nutzungsrechts an den Schutzrechtsanmeldungen und dem Vertrags-Know-how stellt lediglich eine nicht umsatzsteuerbare Duldungsleistung dar.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Veranlagungszeitraum 1997, ob die Umsatzsteuer (USt) zu berichtigen ist, weil eine steuerpflichtige Leistung rückgängig gemacht wurde.

Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der im Jahre 1990 gegründeten nachfolgend -. Komplementärin der war die (ohne Kapitalanteil), Kommanditisten die Eheleute mit Kapitalanteilen von je 250.000 DM, Herr mit 100.000 DM und die Herren mit je 50.000 DM.

Durch Beschluss des Amtsgerichts vom 4. September 1996 wurde über das Vermögen der das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Konkursverwalter bestellt.