Streitig ist im Veranlagungszeitraum 1997, ob die Umsatzsteuer (USt) zu berichtigen ist, weil eine steuerpflichtige Leistung rückgängig gemacht wurde.
Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der im Jahre 1990 gegründeten nachfolgend -. Komplementärin der war die (ohne Kapitalanteil), Kommanditisten die Eheleute mit Kapitalanteilen von je 250.000 DM, Herr mit 100.000 DM und die Herren mit je 50.000 DM.
Durch Beschluss des Amtsgerichts vom 4. September 1996 wurde über das Vermögen der das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Konkursverwalter bestellt.
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